TIPPS ZUM RICHTIGEN VERHALTEN NACH UNFÄLLEN

 

Folgende Hinweise und Tipps sollen helfen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sein sollten.

 

  1. Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab! Stellen Sie dazu in ausreichender Entfernung von der Unfallstelle ein Warndreieck auf.  
  2. Sollte jemand verletzt sein, leisten Sie Erste Hilfe. Gegebenenfalls ist die Polizei und Rettungsdienst zu verständigen. Die Notrufnummer der Polizei lautet: 110
  3. Notieren Sie sich alle Namen, Adressen und die Autokennzeichen der Unfallbeteiligten und gegebenenfalls auch die Anschriften von Zeugen des Unfalls.
  4. Falls Sie keine Fotokamera zur Verfügung haben, erstellen Sie eine Handskizze vom Unfallort mit dem Endstand der beteiligten Fahrzeuge und eine Beschreibung zum Unfallhergang. Bei Unfällen mit Personenschäden, bei hohen Sachschäden oder bei strittigem Unfallhergang ist die Polizei zu hinzuzuziehen.

Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, sollten Sie unbedingt folgende Punkte berücksichtigen:

 

  • Bei einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung, Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt ebenso, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen schickt. Die Kosten für das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Sollte ein sogenannter Bagatellschaden vorliegen, reicht ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt zumeist aus. Sind Sie nicht sicher, wie hoch der Schaden ist: gehen Sie zu Ihrem Sachverständigen Ihres Vertrauens.

 

  • Lassen Sie durch einen qualifizierten Sachverständigen Ihre Beweise über Schadenumfang und -höhe sichern! Dies ist der beste Garant, dass die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Außerdem ist dies wichtig, wenn es im nachhinein Streit über den Unfallhergang oder Ärger mit der Instandsetzung Ihres Fahrzeuges gibt.

  • Wenn Ihnen eine technische und/oder merkantile Wertminderung zusteht, wird dies in einem qualifizierten Schadengutachten beziffert. Geschädigte die keinen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, verzichten häufig auf diesen Anspruch.

 

In einem qualifizierten Schadengutachten wird in der Regel Stellung genommen:

  • zur Beurteilung des Schaden (Reparaturwürdig oder Totalschaden)
  • zum Schadenumfang
  • zur Schadenhöhe
  • zum Wiederbeschaffungswert
  • zum Restwert
  • zur technischen- und/oder merkantilen Wertminderung
  • zur Reparaturdauer
  • zum Vorteilsausgleich (Wertverbesserung)
  • zum Nutzungsausfallentschädigung

 

Wollen Sie Ihr instand gesetztes Fahrzeug verkaufen, sind Sie dem Käufer gegenüber offenbarungspflichtig, was die Höhe und Art des Schadens angeht. Durch ein Schadengutachten, das auch Lichtbilder des Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug enthält, können Sie den genauen Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug einem  Kaufinteressenten vorzeigen.


Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen der Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzt. Diese Kosten sind ebenfalls von der Versicherung des Schädigers zu tragen.